Wer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, erhält nicht automatisch sofort eine BU-Rente. Zunächst prüft der Versicherer, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags vorliegt. Diese Prüfung kann Zeit in Anspruch nehmen. Gerade dann lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen: Viele Tarife ermöglichen es, die laufenden Beiträge während der Leistungsprüfung zu stunden.
Eine Stundung bedeutet allerdings nicht, dass die Beiträge erlassen werden. Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt und sieht der Vertrag eine Beitragsbefreiung vor, erledigt sich die Frage in der Regel rückwirkend entsprechend den Vertragsbedingungen. Wird der Leistungsantrag dagegen abgelehnt, können die gestundeten Beiträge nachzuzahlen sein. Dann kommt es auf ein weiteres Detail an: Manche Versicherer verlangen für den Stundungszeitraum zusätzlich Zinsen, andere verzichten darauf.
Eine aktuelle Untersuchung des Analysehauses infinma zeigt, dass die Möglichkeit einer Beitragsstundung während der Leistungsprüfung inzwischen bei der weit überwiegenden Zahl der untersuchten BU-Tarife vorgesehen ist. Unterschiede bestehen zunehmend in der konkreten Ausgestaltung. Wer eine BU-Versicherung abschließt oder bereits besitzt, sollte deshalb nicht nur auf Versicherungssumme und Beitrag schauen. Auch die Regelungen für den Leistungsfall gehören auf die Checkliste: Kann ich während der Prüfung meine Beiträge stunden, wie lange ist das möglich – und fallen bei einer späteren Ablehnung Stundungszinsen an?
Quelle: infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse, „Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung 2026“.




