Gesundheitsreform 2004
    Sicher haben sich viele von Ihnen an die neue Gesundheitsreform
    2004 gewöhnt. Für diejenigen, die noch nicht umfassend informiert sind, haben wir die  wichtigsten Veränderungen auf
    einen Blick für Sie zusammengefasst...
    
    
      
      Folgende Änderungen ergaben sich seit dem 01. Januar 2004 durch die Gesundheitsreform: 
    
    Zuzahlungen
Zuzahlungen
     In der Arztpraxis:
    
      - 10,00 EURO Praxisgebühr beim Arzt und seperat beim Zahnarzt pro
      Quartal.
- 
	Überweisungen, Vorsorgetermine sowie Schutzimpfungen sind von der
	Praxisgebühr ausgenommen.
      
 
      Im Krankenhaus:  
      
	- 
	  beträgt die Zuzahlung pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr 10,00
	  EURO
	
       Bei Arzneimitteln:
      
	- für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel 10 Prozent Zuzahlung des Preises,
	jedoch mindestens 5,00 EURO, höchstens jedoch 10,00 EURO pro Packung.
	
       Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege:
      
- Sie zahlen 10 Prozent der Kosten des Heilmittels (z.B. einer Massage oder
      Behandlung zzgl. 10,00 EURO je Verordnung. 
 Bei häuslicher Krankenpflege begrenzt auf 28 Tage pro
      Kalenderjahr.
       Zuzahlung bei Hilfsmitteln:
      
 - Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten pro Hilfsmittel
      (z.B. Bandagen, Blutzuckerteststreifen), mindestens 5,00 EURO, maximal
      10,00  EURO für jedes Hilfsmittel.
      
Kinder:- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind
      weiterhin generell von allen Zuzahlungen befreit. 
   Leistungen der Krankenkassen
Leistungen der Krankenkassen
    
     
      Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel:
      
	-  keine Erstattung 
- Ausnahmen bestehen bei schweren Erkrankungen, wenn das
	entsprechende  Arzneimittel zur  Therapie gehört. Dann erfolgt die
	Zuzahlung wie bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
 
      Fahrtkosten:
      
	- 
	  Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von
	der Krankenkasse übernommen.
- Bei dringend medizinischen Gründen wird eine Genehmigung erteilt. In diesem Fall werden 10 Prozent erstattet, mind. 5,00
	EURO, max. 10,00 EURO.
      Brillen und Sehhilfen:
      
-  Es gibt keine Kassenbeteiligung mehr an Brillen und
      Sehhilfen.
- Lediglich
      Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie schwer sehbehinderte
      Menschen haben weiterhin Anspruch auf Leistung.
 
      Sterbegeld und Entbindungsgeld:
      
 - kein Anspruch mehr bei gesetzlichen Krankenversicherungen