BECASSE - Qualität hat erste Priorität - seit über 25 Jahren
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie - mit Kompetenz und Transparenz
Kontakt
BRC Risk Consulting Unternehmensberatung - BECKER ASSEKURANZ INTERNATIONAL VERSICHERUNGSMAKLER
Im Mainfeld 42
60528 Frankfurt
mehr...

Startseite
Seite als PDF ausgebenSeite per E-Mail empfehlen

Wohn-Riester für energetische Sanierung geöffnet

Der Wohn-Riester, die staatlich geförderte Eigenheimrente, wird erweitert. Zukünftig soll der Wohn-Riester auf für energetische Sanierung eingesetzt werden können.

Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auszudehnen. Demnach soll die Eigenheimrente ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.

Die „Wohnriester-Förderung“ bietet im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten:

  • Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn
  • Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung)
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • Riester-Darlehen
  • Riester-Bausparvertrag
  • Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten

Nun soll also eine weitere Verwendungsmöglichkeit hinzukommen.