Trickdiebstahl
Trickdiebstahl zählt als einfacher Diebstahl und wird in der Regel nicht über die
Hausratversicherung
erfasst. Über diese lassen sich meist lediglich Schäden bei Raub oder gewaltsamen Einbruch abdecken.
In dem Fall besteht auch Versicherungsschutz für versicherte Sachen, wenn sich ein Dieb durch Täuschung durch ihn bzw. weiteren mitwirkende Personen, Zutritt in die versicherte Wohnung verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Nicht versichert ist die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung (z.B. Enkeltrick).
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