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Arztbesuch erst ab dem vierten Krankheitstag

Bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes haben Eltern Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sobald das Kind erkrankt. Zudem besteht für gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld: bisher je Elternteil für zehn Tage im Jahr, die das kranke Kind daheim betreut wird (bei Alleinerziehenden beträgt der Anspruch 20 Tage). Bei mehreren Kindern ist der Anspruch für ein Elternteil bei 25 Tagen gedeckelt (für Alleinerziehende bei 50 Tagen). Dies soll sich nun ändern.

Nun 15 statt 10 Arbeitstage ab 2024

Denn der Bundestag hat am 19.10.2023 für ein Gesetz gestimmt, nach dem es nun 15 statt zehn Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld geben soll. Sollte auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, gilt das Gesetz ab dem 01.01. 2024.

Aktuell profitieren Eltern noch von einer Übergangsregel

Aktuell allerdings profitieren Eltern noch von einer Sonderregel aufgrund der Corona-Pandemie. Demnach hat jedes Elternteil für ein Kind Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld. Zum Ende 2023 läuft jedoch diese Regel aus, so dass es dann wieder nur zehn Tage Kinderkrankengeld gegeben hätte. Der „normale“ Anspruch ohne Sonderregel soll nun also erhöht werden.

Arztbesuch soll erst ab dem vierten Krankheitstag nötig sein

Auch eine weitere Änderung ist geplant: Ein Arztbesuch mit Kind für den Bezug des Kinderkrankengelds soll erst ab dem vierten Tag nötig sein: Drei Tage kann man dann ohne Bescheinigung Kinderkrankengeld beziehen. Bisher müssen Eltern sofort bzw. schon am ersten Tag zum Kinderarzt, um sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.

Bundesrat muss noch zustimmen

Damit die Neuerungen in Kraft treten, muss aber noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Bisher hat das Gesetz mit dem Bundestag erst die erste Hürde genommen.