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Thomas-Cook-Pleite: Gibt es Anspruch auf Schadensersatz?

Der Reisegigant Thomas Cook ist in die Insolvenz geschlittert — und mit ihm die Deutschland-Töchter des Unternehmens. Viele Touristen mussten ihre Reise abbrechen oder dürfen sie nicht antreten, obwohl sie bereits im voraus bezahlt haben. Zumindest Pauschalurlauber haben nun teilweise Anspruch darauf, dass ein Versicherer sie entschädigt: doch das wird voraussichtlich auf niedrigem Niveau erfolgen.

Der englische Reiseveranstalter Thomas Cook ist pleite — und das ist eine schlechte Nachricht auch für hunderttausende Deutsche. Denn von der Insolvenz betroffen sind auch die deutschen Tochterfirmen des früheren Giganten: unter anderem Neckermann Reisen, Bucher Reisen und Air Marin. Auch sie mussten ihr Geschäft einstellen, nachdem der britische Mutterkonzern Konkurs angemeldet hat.

Infolge der Insolvenz mussten viele deutsche Touristen ihren Urlaub abbrechen oder das Hotel bzw. den Rückflug plötzlich selbst zahlen, weil die Hoteliers und Fluggesellschaften die pauschale Kostenübernahme von Thomas Cook nicht mehr akzeptierten. Immerhin 144.000 Reisende mussten laut dpa nach Deutschland zurückgeholt werden.

Für andere sieht es noch bitterer aus: 660.000 Menschen haben ihre Reise bereits ganz oder teilweise im Voraus bezahlt und wollten in den nächsten Monaten in die weite Welt starten. Daraus wird nun nichts: Zumindest bis Ende des Jahres haben die deutschen Cook-Gesellschaften alle Reisen abgesagt, wie die „Tagesschau“ berichtet.

Welche Versicherung zahlt bei Insolvenz des Flugbetreibers?

Gibt es aber nun Hoffnung für die enttäuschten Kundinnen und Kunden, dass sie zumindest einen Teil der Kosten von einer Versicherung erstattet bekommen? Und welche Versicherung zahlt überhaupt bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters?

Zunächst die schlechte Nachricht: Eine Reiserücktrittsversicherung kommt in diesem Fall nicht für den Schaden auf. Sie zahlt in der Regel, wenn die Gründe für eine Absage der Reise beim Versicherten selbst zu finden sind: also zum Beispiel bei einer Erkrankung, einem Todesfall in der Familie oder bei Arbeitslosigkeit. Geht ein Touristikveranstalter pleite, springt sie hingegen nicht ein.

Insolvenzversicherung: bei 110 Millionen Euro gedeckelt

Allerdings können nun zumindest jene Thomas-Cook-Kunden auf eine teilweise Entschädigung hoffen, die eine Reise abbrechen mussten, Leistungen doppelt bezahlt haben oder eine abgesagte Reise bereits bezahlt haben. Auch hier mit einem großen Aber: Das gilt nur, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Um Ansprüche anmelden zu können, ist nämlich ein sogenannter Insolvenzsicherungsschein vonnöten. Den bekommen Touristen ausgestellt, wenn sie ihre Reise buchen.

Aber auch für Pauschaltouristen gibt es eine nicht so gute Botschaft. Ganze 110 Millionen Euro müssen Reiseveranstalter in Deutschland für den Fall ihrer Insolvenz absichern. Als die EU alle Mitgliedsstaaten verpflichtete, eine solche Insolvenzversicherung einzuführen, deckelte nämlich die Bundesregierung den Schutz bei dieser Summe. In anderen europäischen Staaten ist das nicht der Fall. Das Geld reicht leider hinten und vorn nicht, um alle zu entschädigen, wie bereits ein Sprecher der Zurich berichtet hat: der Versicherer von Thomas Cook. Dieser niedrige Betrag ist in Paragraph 651r des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben.

Das Problem für betroffene Touristen ist nun folgendes: Die Ersatzansprüche werden dieser niedrigen Versicherungssumme gegenübergestellt und entsprechend quotiert. Ein einfaches Beispiel: Wenn die Schadenssumme doppelt so hoch ist wie die versicherte Summe, erhält jeder auch nur die Hälfte seiner Ausgaben zurück. Das Problem ist nun, dass nicht nur die mehr als 800.000 Touristen von den 110 Millionen Euro entschädigt werden müssen, sondern auch die Hotels, wenn sie zum Zeitpunkt der Pleite Cook-Reisende beherbergten und nicht bezahlt wurden. Es ist abzusehen, dass da nicht viel übrig bleibt. Betroffene Kunden müssen sich an die Kaera AG wenden, die von der Zurich damit beauftragt wurde, die Solvenzansprüche zu betreuen.

Immerhin debattiert nun die Politik, ob der Schutz für Reisende erhöht werden muss, also die vorgeschriebene Versicherungssumme angehoben. Im Gespräch ist auch ein Sicherheitsfonds, den alle Reiseveranstalter regelmäßig füllen müssen. Und es gibt ein kleines Fünkchen Hoffnung, dass sogar der Staat zahlen muss. Hat nämlich die Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie nicht adäquat in deutsches Recht übersetzt, müsste sie die Urlauber entschädigen. Hier kommt wieder die niedrige Summe ins Spiel: Die EU-Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden sieht keine generelle Deckelung der Ansprüche vor.