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Lexikon - Folgeereignistheorie

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Folgeereignistheorie

Die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nur, wenn sowohl der Schaden selbst als auch seine Ursache nach Abschluss des Versicherungsvertrages liegen ("Kausalereignistheorie").

Außer im Vertrag ist die sogenannte "Folgeereignistheorie" im Schadenersatz-RS mitversichert. Hier darf die Schadensursache bereits vor Vertragsabschluss stattgefunden haben .
Beispiel: Der Versicherungsnehmer hat im letzten Jahr ein Medikament von seinem Arzt verschrieben bekommen. Er schließt danach eine Rechtsschutzversicherung ab. Im nächsten Jahr geht es ihm gesundheitlich nicht gut - es werden schwere Gesundheitsstörungen infolge des falsch verschriebenen Medikament bei ihm festgestellt. Aufgrund der Folgeereignistheorie kann er unbesorgt Schadenersatz fordern - denn vom Versicherer werden die Rechtskosten übernommen.
siehe: Rechtsschutzversicherung

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